Versteigerungsbedingungen

Versteigerungsbedingungen (Fassung 12/2023)

I. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort ist für beide Teile München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Einlieferer/Ersteigerer und der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist München, sofern es sich bei dem Einlieferer/Ersteigerer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 
Diese Regelung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB
2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion unterwerfen sich dem ebenso wie den
vorstehenden besonderen Versteigerungsbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für den Nach- und Freiverkauf.

II. Auktionsteilnahme
Die Firma Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor, Interessenten von der Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
1. Die öffentlich zugänglichen Versteigerungen finden in den Geschäftsräumen in der Prannerstraße 8 in München statt. Anwesende Käufer können selbst bieten.

2.Schriftliche Teilnahme:
Eine schriftliche Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Akkreditierung möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim Auktionshaus angefordert werden kann.

3.Telefonische Teilnahme:
Eine telefonische Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Akkreditierung möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim Auktionshaus angefordert werden kann. 

Möglich sind Telefongebote erst ab einem Schätzpreis in Höhe von € 1.000, – pro Los. Sollte während der Versteigerung eine Telefonverbindung nicht herzustellen sein, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

4.Teilnahme im Internet: Nach einer Registrierung und Akkreditierung auf unserer Internetseite www.coinhirsch.de können Sie als Internetbieter über Live-Bidding am Auktionstag an der Versteigerung live teilnehmen.

III. Ablauf der Auktion und Vertragsschluss
1. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Ein Anspruch auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.
2. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor, Interessenten von der Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
3. Jeder Ersteigerer verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte Erwerbung persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben.
4. Die im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote, die unter 80% des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.
5. Bieterschritte: bis € 100,- € 5,-;bis € 200,- € 10,-; bis € 500,- € 20,-; bis € 750,- € 25,-; bis € 1.500,- € 50,-; bis € 2.000,- € 100,-; bis € 4.000,- € 200,-; bis € 7.500,- € 250,-; bis € 10.000,- € 500,-; bis € 20.000,- € 1.000,-; bis € 40.000,- € 2.000,-; bis € 100.000,- € 5.000,-; bis € 160.000,- € 10.000,-; bis € 300.000,- € 20.000,-; ca. 5% ab € 300.000,-
6. Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.
7. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, die Reihenfolge des Aufrufs zu verändern oder Nummern zurückzuziehen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten (unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz ›zs.‹ tragen, wird die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.
8. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer nochmals ausgerufen werden. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Monaten an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so ist der Bietende nicht mehr an sein Gebot gebunden. 

9. Hinsichtlich der Gebotsabgabe über das Internet wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieses Angebots auf eigenes Risiko des Interessenten erfolgt. Der Versteigerer ist bemüht, eine sehr hohe Zuverlässigkeit des Web-Servers, über welchen die Angebotsabgabe über das Internet erfolgt, zu erreichen. Dennoch sind Ausfälle des Systems aufgrund von z.B. Netzstörungen, Wartungen, Hardwareausfällen oder auch Angriffen auf das System (Hackerangriff) nicht ausgeschlossen. Daher haftet der Versteigerer in keinem Fall für die Folgen technischer Mängel im Rahmen von Geboten über das Internet, insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemen im Internet und die Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden, es sei denn, es liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

IV. Kaufpreis, Nebenkosten, Versand
1. Sofern vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. 
Gebote von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger unbekannten Käufern können nur angenommen werden, wenn der Käufer ein ausreichendes Depot hinterlegt und nach Aufforderung durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ausreichende Referenzen beigebracht hat. 
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware nach Zahlungseingang an den Käufer versandt. Aufgrund der Zoll- und Exportbedingungen kann sich der Versand verzögern. Bei Barzahlung von Beträgen ab 2.000,00 € sind wir verpflichtet, eine Kopie des Ausweises des Käufers zu unseren Akten zu nehmen. Sollten Sie Barzahlung beabsichtigen, muss bei Akkreditierung eine Ausweiskopie des Vertragspartners und des Vertreters hinterlegt werden.
2. Neben den Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:
a) für Lieferungen innerhalb der EU: ein Aufgeld von 25%. In diesem Betrag ist die Differenzbesteuerung enthalten. Gegenstände der im Katalog abgedruckten Liste unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Internet sind diese Lose gekennzeichnet.
b) für Lieferungen außerhalb der EU: ein Aufgeld von 22%.
c) ein zusätzliches Aufgeld von 2,5% für Internetbieter. In diesem Betrag ist die Differenzbesteuerung, falls erforderlich, enthalten.

3. Die Versendung ersteigerter Stücke erfolgt – auf Kosten und Risiko des Empfängers – in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post- und Versicherungsbestimmungen. Ist der Käufer Verbraucher, so gelten für den Gefahrübergang beim Versand die gesetzlichen Bestimmungen. Der Versand der im Auftrag versteigerten Stücke erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge, falls Auftraggeber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu vermerken, bindet aber den Auktionator nicht.
4. Kunstobjekte und Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von 30, – € pro Los erhoben wird.

V. Gewährleistung und Haftungsausschluss
1. Die Katalogangaben stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit noch eine Garantiezusage dar. Sie basieren auf den Angaben des Einlieferers und einer darauf aufbauenden sorgfältigen Prüfung des Versteigerers. Sollten sich einzelne oder alle Angaben als falsch erweisen, wird die Haftung des Versteigerers nach Maßgabe der folgenden Klauseln eingeschränkt. 

Maßgebend für die Beschreibung der Stücke sind ausschließlich die Textangaben (nicht Photo etc.) und zwar in erster Linie die Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, und erst in zweiter Linie die angegebenen Zitate. 

Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber. Für die Echtheit der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises. Bei der Auktion anwesende und vertretene Käufer kaufen „wie besehen“. Beanstandungen nach Zuschlag werden nicht anerkannt. Beanstandungen des Erhaltungszustandes durch bei der Auktion nicht anwesende oder vertretene Käufer werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens am 14. Tag nach Absendung der Ware (Aufgabe zur Post) durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger bei dieser eingegangen sind. Keine Mängelansprüche bestehen bei Serien und Lots sowie Erhaltungsangaben geringer als „sehr schön“ und Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei Veränderungen, die der Käufer vorgenommen hat bzw. vornehmen hat lassen (Reinigung etc.).

2. Die verschuldensunabhängigen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung) des Ersteigerers werden ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer haftet für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung. 

Darüber hinaus haftet der Versteigerer, wenn er seine vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner zuverlässig vertrauen darf. Dazu zählen insbesondere die sorgfältige Erstellung des Katalogs und die Prüfung der eingelieferten Gegenstände. Für Angaben des Einlieferers insbesondere hinsichtlich der Provenienz, haftet der Versteigerer nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Telefonische Preisauskünfte werden ohne Gewähr erteilt.
4. Für sonstige Schäden haftet der Versteigerer nur bei einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
5. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten GradingUnternehmen/Services angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein privates GradingUnternehmen/-Institut zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in den sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den GradingUnternehmen) eingeliefert werden, entfällt die unter Nummer V.1. gegebene Echtheitsgarantie. Für die als solche gekennzeichneten Angaben eines GradingUnternehmens, die im Katalog zitiert werden, wird keine Haftung übernommen. Auch für versteckte Mängel, z. B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung.
6. Macht der Kunde Ansprüche geltend, insbesondere die Unechtheit, ist er verpflichtet, die gekaufte Ware dem Verkäufer zur Ansicht auszuhändigen. Die Übersendung erfolgt bei Verbrauchern auf Kosten und Risiko des Verkäufers, in allen anderen Fällen auf Kosten des Käufers.

VI. Zahlungsverzug
1. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufs entsteht (Erfüllungsinteresse). Solange die Ware nicht erneut versteigert oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger gegenüber zum Schadenersatz zumindest in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises verpflichtet.
2. Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12 % zu verlangen. Verbrauchern ist der Nachweis gestattet, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

VII. Aufrechnungsverbot
Der Ersteigerer/Käufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers.
Im Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung, tritt der Käufer seinen Anspruch gegen Dritte auf Zahlung des Kaufpreises bereits jetzt an uns ab. Der Käufer bleibt zum Einzug der Forderung berechtigt.

Zur Beachtung:
Wir bitten, für schriftliche Aufträge, das beiliegende Formular zu verwenden und uns zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises zuzusenden. Schriftliche Aufträge sowie die Anmeldung zum telefonischen Mitbieten müssen 24 Stunden vor der Auktion bei uns eingehen.

Hinweise:
1. Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen, Münzen in PP und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung.
2. Der Käufer beauftragt die Firma Gerhard Hirsch Nachfolger, den Versand zu organisieren oder den Kontakt zu einer entsprechenden Spedition herzustellen.
3. Neben den Zuschlagspreisen sind dann zu bezahlen:
a) eine Mindest-Versandpauschale für Porto, Versicherung und Verpackung.
-für Inlandssendungen via DHL von € 15,– bis zu einem Zuschlagspreis von € 3.000,–, von € 20,– bis zu einem Zuschlagspreis in Höhe von € 10.000,– und von € 45,– ab einem Zuschlagspreis von € 10.000,–
-für Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee ab € 25, –. Die Kosten bei Versand per Luftpost nach Übersee können je nach Wert, Volumen und Gewicht der Stücke variieren.
-bei Sendungen, die auch Objekte beinhalten, kommen zur Mindestversandpauschale noch Kosten entsprechend Gewicht und Volumen hinzu.
-für Sendungen, die eine Exportbescheinigung benötigen, sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Der Käufer bevollmächtigt bereits hiermit die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger, die erforderlichen Anträge zu stellen.
-für Sendungen von Objekten/Münzen via Fedex von € 75, –,
-Bei Goldmünzen richten sich die Kosten des Versands nach deren Wert.
b) sowie eine Pauschale in Höhe von € 10, – für Bank- und Postbankspesen bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
c) Im Ausland anfallende Steuern (z.B. Umsatzsteuern, Einfuhrumsatzsteuern o.ä.) und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.
4. Überschreiten die tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die Mindestpauschale, sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu erstatten. 

5. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.